Stipendienregelungen
1. Stipendienfond
Der Vorstand legt jährlich im Wirtschaftsplan die Höhe des Stipendien-Fonds fest. Dieser wird in der Mitgliederversammlung vorgestellt und durch die Mitglieder genehmigt.
2. Stipendien werden vergeben:
a) an Mitglieder des RCI Rhein-Main-Lahn oder
b) für die Teilnahme an Kursen, die vom RCI Rhein-Main-Lahn veranstaltet werden oder von diesem lizenziert wurden.
3. Höhe und Häufigkeit
Die Höhe des Stipendiums beträgt maximal 50% der Kursgebühren.
Pro Person wird maximal ein Kurs im Jahr finanziell unterstützt.
4. Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich im Voraus beim Vorstand einzureichen. Er muss neben den üblichen Angaben zur Person folgendes enthalten:
a) Kursdaten (Titel, Leitung, Ort und Datum, Kosten bzw. Seminargebühren),
b) Stand der Ausbildung,
c) Vorliegen einer Bedürftigkeit,
d) Anzahl der Stipendien in den letzten drei Jahren,
e) Status der Mitgliedschaft in RCI.
Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Merkblatt.
Der Vorstand entscheidet kurzfristig über die Anträge. Er behält sich das Recht vor, die gemachten Angaben zu überprüfen, bzw. Nachweise zur Belegung der Aussagen anzufordern.
6. Auszahlung des Stipendiums
Das Stipendium ist nicht auf andere Personen und Kurse übertragbar.
Das Stipendium wird direkt nach Ablauf des Kurses an den Veranstalter überwiesen. Es erfolgt keine Auszahlung an den/die Stipendiat/in. Die/der Rechner/in übernimmt die Abwicklung.
7. Sonstiges
Der Vorstand erstellt jährlich eine Liste der vergebenen Stipendien als Nachweis. Auf dieser werden die Empfänger, die geförderten Kurse und die Höhe der Stipendien aufgeführt. Diese Liste ist der Buchführung beizulegen.
Der Vorstand verpflichtet sich, die Namen der Stipendiat/innen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
Geändert auf der MV 2011 in Hofheim/Ts.