Stipendienregelungen

1. Stipendienfond

Der Vorstand legt jährlich im Wirtschaftsplan die Höhe des Stipendien-Fonds fest. Dieser wird in der Mitgliederversammlung vorgestellt und durch die Mitglieder genehmigt.

2. Stipendien werden vergeben:

a) an Mitglieder des RCI Rhein-Main-Lahn e.V., für die Teilnahme an TZI-Aus­bil­dungs­kursen

oder

b) an Nichtmitglieder für die Teilnahme an TZI-Aus­bil­dungs­kursen, deren Leitung, sei es die gra­duierte Person oder die Co-Leitung, Mitglied des RCI Rhein-Main-Lahn e.V. ist.

3. Höhe und Häufigkeit

Um ein Stipendium in Anspruch nehmen können, muss bereits mindestens ein, vom RCI-international anerkannter TZI-Ausbildungskurs besucht worden sein, d.h. die antragstellende Person befindet sich in der Grund- oder Aufbauausbildung.

Die Höhe des Stipendiums beträgt maximal 50% der Kursgebühren.

Pro Person wird maximal ein Kurs im Jahr finanziell unterstützt.

4. Antragstellung

Der Antrag ist schriftlich im Voraus (vor Beginn des TZI-Ausbildungskurses) beim Vorstand einzureichen. Er muss neben den üblichen Angaben zur Person folgendes enthalten:

a) Kursdaten (Titel, Leitung, Ort und Datum, Kosten bzw. Seminargebühren),

b) Stand der Ausbildung,

c) Vorliegen einer Bedürftigkeit,

d) Anzahl der Stipendien in den letzten drei Jahren,

e) Status der Mitgliedschaft in RCI.

Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Merkblatt.

Der Vorstand entscheidet kurzfristig (vor Beginn des TZI-Ausbildungskurses) über Anträge.

6. Auszahlung des Stipendiums

Das Stipendium ist nicht auf andere Personen und Kurse übertragbar.

Das Stipendium wird direkt nach Vorliegen der Teilnahmebescheinigung an den Veranstalter bzw. die Kursleitung überwiesen. Es erfolgt keine Auszahlung an die Antragstellenden. Der Veranstalter bzw. die Kursleitung berechnet den Antragstellenden die Kursgebühr abzüglich des gewährten Stipendiums. Die für die Kasse verantwortliche Person übernimmt die Abwicklung.

7. Sonstiges

Der Vorstand erstellt jährlich eine Liste der vergebenen Stipendien als Nachweis. Auf dieser werden die Empfänger, die geförderten Kurse und die Höhe der Stipendien aufgeführt. Diese Liste ist der Buchführung beizulegen.

Der Vorstand verpflichtet sich, die Namen der Personen, die ein Stipendium beantragen bwz. erhalten haben, vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

Geändert auf der MV 2011 in Hofheim/Ts.
Angepasst durch den Vorstand 10_2023